Eigenkapitalbeteiligung

Wenn ein Geldgeber durch seine Investition Mitgesellschafter an einem Unternehmen wird, spricht man von einer Eigenkapitalbeteiligung. Er erhält dafür keine Sicherheiten und trägt ein unternehmerisches Risiko. Im Gegenzug ist er am Ergebnis und am Vermögen des Unternehmens beteiligt. Das Gegenteil davon wäre ein Fremdkapitalgeber.

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Berlin, 09.04.2022