Im Rahmen eines solchen Vertrages werden Forderungen, die erst zu einem späteren Zeitpunkt fällig werden, verkauft. Dies führt zu einem sofortigen Zahlungseingang beim Verkäufer. Das Ausfallrisiko trägt künftig in der Regel der Käufer. Als Gegenleistung für die Vorfinanzierung und Übernahme des Ausfallrisikos gibt es einen Abschlag auf den Nominalbetrag der Forderung.
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Berlin, 09.04.2022