Laufzeit

Rein formal definiert die Laufzeit das in einem Vertragsverhältnis vorgesehene Zeitfenster, nach dem eine vertragliche Beziehung beendet wird und beide Vertragsparteien ihre Leistungen einstellen. Bei Kreditverträgen sind kurz-, mittel- oder langfristige Laufzeiten möglich. Am Ende der vereinbarten Laufzeit ist der Kredit zur Rückzahlung fällig. Auch bei Geldanlagen sind fest vereinbarte Laufzeiten üblich. Bei strukturierten Anlageprodukten (KG-Modelle) gibt es zum Teil auch nur prognostizierte Laufzeiten, weil die tatsächliche Laufzeit von einem Beschluss der Gesellschafter abhängig ist.  

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Berlin, 09.04.2022