Als Nachschusspflicht bezeichnet man die Verpflichtung eines Gesellschafters, anteilsmäßig das bestehende Gesellschaftskapital unter bestimmten Voraussetzungen zu erhöhen beziehungsweise für entstandene Verluste zu haften. Sie kann sich aus dem Gesetz, der Satzung oder dem Gesellschaftsvertrag ergeben. Man unterscheidet man zwei Arten von Nachschusspflichten. Sie ist entweder zahlenmäßig auf einen bestimmten Betrag beschränkt oder unbeschränkt.
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Berlin, 09.04.2022