Privatanleger

Privatanleger sind natürliche Personen, oft auch als Kleinsparer oder Retail-Kunden bezeichnet. Das Wertpapierhandelsgesetz spricht hingegen von Privatkunden. Es versteht darunter Kunden, die nicht über ausreichende Erfahrungen, Kenntnisse und Sachverstand verfügen, um ihre Anlageentscheidungen alleine treffen und die damit verbundenen Risiken angemessen beurteilen zu können (§31a WpHG).

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Berlin, 09.04.2022