Sicherungsabtretung

Bei der Sicherheitsabtretung (Zession) werden Forderungen des Schuldners an den Gläubiger abgetreten. Die Sicherungsabtretung ist gesetzlich in den Paragrafen 398 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Bei Privatpersonen sind die häufigsten Formen die Sicherheitsabtretung von Lohn- und Gehaltsforderungen oder von Miet- und Pachtansprüchen.

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Berlin, 09.04.2022