Ein Treuhänder ist eine natürliche oder juristische Person, die fremdes Eigentum in eigenem Namen, aber für fremde Interessen verwaltet. Mit der übertragenen Sache (Treugut) werden dem Treuhänder verschiedene Rechte übertragen, mit denen er selbstständig im Auftrag des Treugebers handeln kann. Mit der Übernahme der Rechte verpflichtet sich der Treuhänder, nicht zum eigenen Vorteil zu handeln.
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Berlin, 09.04.2022