Das Vermögensanlagen-Informationsblatt ist eine Kurzinformation, quasi der „Beipackzettel“ der angebotenen Vermögensanlage. Es informiert den Anleger auf höchstens drei DIN-A4-Seiten über die wesentlichen Eigenschaften einer angebotenen Vermögensanlage. Während der gesamten Dauer des öffentlichen Angebots muss das VIB in der aktuellen Fassung auf der Internetseite des Anbieters zugänglich sein. Die BaFin prüft allerdings nicht den Inhalt des VIBs.
Momentan ist kein Inhalt mit diesem Begriff klassifiziert.
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Berlin, 09.04.2022