Weichkosten

Unter Weichkosten versteht man die Nebenkosten eines Fonds oder eines ähnlichen Anlageproduktes, die nicht substanzbildend sind. Darunter fallen insbesondere Vertriebskosten, aber auch Ausgabeaufschläge, Konzeptionshonorare oder Due Dilligence Kosten.

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Berlin, 09.04.2022