LED Technik
insolvenzbekanntmachungen.de (27.12.2019): 11 IN 371/19 | "In dem Verfahren über den Antrag LEDORA Electronics GmbH, Im Wöhr 2, 76437 Rastatt, vertreten durch den Geschäftsführer (...), Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 727367, - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss:
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 27.12.2019 um 11:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO)...."
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Berlin, 09.04.2022