Luvebelle

Neubau von 52 Micro-Apartments

Fundingsumme
500.000 Euro
Finanziert in
2016
Segment
Immobilien
Anlagestatus
Unklar
Plattform
Projektentwickler
Notizen

Stiftung Warentest berichtet von einem Insolvenzantrag, den die Projektentwickler des Immobilien-Crowdinvestments „Luvebelle“ am 15.09.2017 beim Amtsgericht München gestellt haben. Für das Projekt wurden über die Plattform Zinsland in zwei Fundingrunden insgesamt 1,25 Mio. Euro Anlegergelder eingesammelt.

In einem öffentlichen Crowdinvestment wurde im Mai 2016 499.500 Euro von 274 Investoren eingesammelt. In einer weiteren – nicht öffentlichen Fundingrunde – wurden im Juni 2017 750.000€ von 12 Investoren eingesammelt. Bei dem Projekt handelt es sich um eine Projektentwicklung von 52 Micro-Apartments in Berlin.

Zum Artikel von Stiftung Warentest (18.09.2017)
https://www.test.de/Crowdfunding-Erster-Insolvenzantrag-bei-Immobilienprojekt-5230204-0/

Zum Presse-Statement von Zinsland (18.09.2017)
https://blog.zinsland.de/lp/pressestatement-luvebelle/

Hinweis: in der offenen Crowdinvesting-Datenbank CROWDINVEST.de werden alle öffentlich einsehbaren und abgeschlossenen deutschen Crowdinvestment-Projekte erfasst. Der „exclusive“ Club-Deal mit 12 Investoren vom Juni 2017 ist nicht in der Datenbank erfasst (Details zur Fundingrunde waren bislang nicht öffentlich bekannt).

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Update am 06.12.2017: Insolvenzverfahren über das Vermögen der ConremIngenieure GmbH eröffnet / Information aus einer Pressemiteilung von Zinsland am 06.12.17: "Heute hat Zinsland über das Portal www.insolvenzbekanntmachungen.de Kenntnis darüber erlangt, dass vom Amtsgericht München das Insolvenzverfahren über die CONREM-INGENIEURE GmbH eröffnet wurde und die Verwaltungs und Verfügungsbefugnis mit der Verfahrenseröffnung vom Geschäftsführer Heinz Michael G. an den Insolvenzverwalter übergegangen ist."  ... "Mit der Eröffnung des Verfahrens hat Zinsland nun keinerlei Einfluss mehr auf den Ausgang. Die Forderungen der 274 Anleger des Projekts Luvebelle wurden dem Insolvenzverwalter übermittelt. Der Insolvenzverwalter wird nun die Ansprüche aller Gläubiger prüfen, um eine möglichst hohe Quote zu realisieren." zum Presse-Statement von Zinsland

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Update am 01.03.2018: Aus dem aktualisierten Artikel von Stiftung Warentest: "Insolvenz­verwalter Björn Hell­feld teilt Finanztest aber mit, dass die Masse nach derzeitigem Stand nicht einmal ausreicht, vor ihnen die erst­rangigen Gläubiger voll zu befriedigen." https://www.test.de/Crowdfunding-Erstmals-Insolvenzverfahren-bei-Immobil...

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Update am 11.03.2018: Aufgrund einer Leserzuschrift die mitgeteilt hat, dass das Insolvenzverfahren noch nicht abgeschlossen ist, wird der Anlagestatus zurück auf "unklar" gesetzt. 

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Leserzuschrift vom 10.06.2019: "Formaljuristisch stimmt die Aussage, dass das Insolvenzverfahren noch nicht beendet ist. Materiell betrachtet ist es aber so, dass die Nachrangdarlehensgeber keinen  Cent sehen werden, Sie wurden nicht einmal aufgefordert, Ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzufordern. Mir liegt eine Bescheinigung von ZINSLAND aus 02/2019 vor, dass ich verlustbringend investiert habe, sowie eine Bescheinigung des Insolvenzverwalters aus 02/2019, dass ich keine Rückzahlung erhalten werde. Insofern wäre das für Nachrangdarlehensgeber interessant, nun das Projekt wenigstens steuerlich geltend gemacht werden."

 

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Berlin, 09.04.2022